Dentalhygiene - Ein Berufsbild mit Zukunft - News

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Praxis für Dentalhygiene bewilligt.

Der DDHV informiert.

Selbständige Praxen für Dentalhygiene in der Schweiz



Praxis für Dentalhygiene bewilligt.

Das Verwaltungsgericht München hat im Wesentlichen der seit 1998 in München etablierten Praxis für Dentalhygiene Recht gegeben und hat unserer Mandantin eine selbständige Dentalhygienepraxis unter den Voraussetzungen des §1 Abs. 3, §1 Abs. 5 Zahnheilkundegesetz bewilligt.

Ein Verbot würde ganz klar gegen Artikel 12 des Grundgesetzes verstoßen.

Es sind in einem Vergleich am 21.03.2006, der inzwischen rechtskräftig abgeschlossen wurde, weitere Zugeständnisse gemacht worden, und zwar sind sich die Beteiligten einig gewesen, dass in den Fällen, in denen der Patient die Klägerin nicht mit Überweisung durch einen Zahnarzt aufsucht, die Klägerin aufgrund ihres hohen Ausbildungs- und Kenntnisstandes befähigt und berechtigt ist, die Grenze ihrer erlaubten Tätigkeit im Einzelfall unter Beachtung vom § 1 Abs. 3 Zahnheilkundegesetz durch Aufklärung der Patienten über ihre Ausbildung und ihr erlaubtes beschränktes Tätigkeitsfeld zu informieren, sowie dem Hinweis, dass sich der Patient mindestens einmal pro Jahr zahnärztlich untersuchen lässt.

Aus diesem Vergleich geht eindeutig hervor, dass die Dentalhygiene als selbständige Berufstätigkeit für Diplom DentalhygienikerInnen in eingeschränktem Rahmen des Zahnheilkundegesetztes möglich ist und auch in Zukunft möglich sein wird.

Bei der Verhandlung war eindeutig geklärt, dass eine Dentalhygienikerin mit einem Diplomabschluss und dem dazugehörigen hohen Ausbildungsstand die Tätigkeiten im Rahmen der Dentalhygiene besser kann, als die Zahnärzte.

Wir hoffen, dass aufgrund dieses Vergleiches vor dem Verwaltungsgericht München sich nun endlich der Gesetzgeber bewegt um hierzu klare Regelungen einzuführen.

Veröffentlicht durch:

Rechtsanwalt Ferdinand Hornung
Zugelassen bei:
Den Landgerichten Mü I+II
Oberlandesgericht München und dem Bayerischen Obersten Landgericht.
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80331 München
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Hornung@RaeFerdinand-Hornung.de


Der DDHV informiert.

Der Deutsche DentalhygienikerInnen Verband e.V. setzt sich für die Belange der Diplom DHs und für eine Qualitätskontrolle der Dentalhygiene in Deutschland ein.
Es gibt lediglich ca. 150 Diplom Dentalhygienikerinnen (ausschließlich im Ausland ausgebildet*) in Deutschland, die eine qualitätsorientierte Präventive Parodontitits-Therapie anbieten können. Seit 30 Jahren wird das Berufsbild der DentalhygienikerIn nunmehr hierzulande blockiert, obwohl internationale Untersuchungen deren Wichtigkeit seit fast einem Jahrhundert betonen.
Da das Berufsbild der Dentalhygienikerin in Deutschland noch nicht geschützt ist, sollte die Ausbildung der behandelnden Person vom Patienten hinterfragen werden. Es behandeln meist Zahnärztliche Assistentinnen oder Prophylaxeassistentinnen (ZMF) auch unter dem Zahnfleischsaum, obwohl die Deutsche Gesetzgebung eine „abgeschlossene Ausbildung“, also eine dreijährige spezielle Zusatzausbildung laut ZHKG § 1 Abs. 5 dafür gesetzlich vorschreibt. Dies wird auch teilweise im neuen Stiftung Warentest publiziert, sowie von einem Münchner Gericht bestätigt. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit und die Bundeszahnärztekammer blockieren jedoch zum Schaden der Patienten weiterhin eine Qualitätskontrolle in Form einer staatlichen Anerkennung und damit auch die Ausbildungsmöglichkeit an universitären Institutionen.Noch nie da gewesene Mengen von glatt polierter, anstelle von entferntem, Zahnstein machen Änderungen im gesamten System dringend erforderlich. Mehr Infos unter www.ddhv.de.
*Alternativ besteht auch die Möglichkeit nach einer Anerkennung der Dentalhygienikerin durch die Stuttgarter, Hamburger oder Münsteraner Zahnärztekammer zu fragen. Diesen ca. 200 sog. DHs fehlt jedoch das staatlich anerkannte Diplom.

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